Eurasische Wirtschaftsunion ändert technische Regulierung für Kosmetika
Bonn (GTAI) – Die Änderungen der technischen Regulierungen sind am 6. Mai 2020 in Kraft getreten und betreffen die Zusammensetzung von Parfüm- und Kosmetikprodukten.
Neu sind die Liste der Stoffe, deren
Verwendung unter bestimmten Einschränkungen verboten oder zulässig sind,
und die Liste der zulässigen Farbstoffe, Konservierungsmittel und
UV-Filter. Dabei wurden die Anforderungen mit der EU-Kosmetikverordnung
harmonisiert.
Bestimmte Produktgruppen ohne definierte
mikrobiologische Indikatoren sind ebenfalls betroffen, darunter
sind Nagellacke, oxidative Haarfärbemittel, Enthaarung und andere
Produkte, bei denen keine Mikroorganismen existieren und wachsen
können.
Eine Reihe von Normen für die Konformitätsbewertung, einschließlich der Berücksichtigung neuer Standardregelungen, wurden präzisiert. Insbesondere wurde eine Liste der Dokumente erstellt, die der Antragsteller zur Registrierung der Erklärung einreichen muss.
Schließlich beschloss man auch Fälle, in denen die Konformitätserklärung ohne zusätzliche Tests akzeptiert werden kann, z. B. wenn die Kontaktdaten des Antragstellers geändert wurden.
Der Vorstand der Eurasischen Wirtschaftskommission beschloss hierzu bereits im Juli 2019 Übergangsbestimmungen für das Inkrafttreten der Änderungen. So sind zum Beispiel alle vor dem 5. Mai 2020 angenommenen Konformitätsbescheinigungen bis zum Ende ihrer Gültigkeitsdauer gültig. Alle Dokumente zur staatlichen Registrierung, die ebenfalls vor dem 5. Mai 2020 ausgestellt wurden, sind bis zum 5. Mai 2023 gültig.
Weitere Details zu den Änderungen der technischen Regulierung über Parfüm- und Kosmetikprodukte können Sie in der Entscheidung nachlesen.
K.A.
Quelle: Germany Trade & Invest