EAWU passt Zollpräferenzen an

Bonn (GTAI) - Die Eurasische Wirtschaftsunion erneuerte die Listen der Länder, für die Zollpräferenzen gelten.

Mit einem neuen Beschluss vom 27. Mai 2020 änderte der Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission einen Beschluss aus dem Jahre 2009, welcher die Liste der Entwicklungsländer und am wenigsten entwickelten Länder beinhaltet.

Der Titel „Liste der Entwicklungsländer - Nutzer eines einheitlichen Systems von Zollpräferenzen der Eurasischen Wirtschaftsunion“ und „Liste der am wenigsten entwickelten Länder - Nutzer eines einheitlichen Systems von Zollpräferenzen der Eurasischen Wirtschaftsunion“ wurde angepasst.

Die Entscheidung tritt am 2. Juli 2020 in Kraft.

Zu den Ländern, denen die Eurasische Wirtschaftsunion Zollpräferenzen gewährt, zählen unter anderem Albanien, Bosnien und Herzegowina, Irak, Iran, die Türkei und viele afrikanischen Länder. 

Die vollständigen Listen können im entsprechenden Beschluss eingesehen werden. 

K.A.

Quelle: Germany Trade & Invest