Erste Stufe der Kennzeichnungspflicht für Tabakwaren gestartet
Bonn (GTAI) – Kasachstan erlaubt den Verkauf von Zigaretten nur noch mit digitaler Kennzeichnung. Für andere Tabakwaren und vier weitere Warengruppen werden DataMatrix-Codes bis 2022 Pflicht.
09.12.2020
Von Jan Triebel | Almaty
- Regierung plant Kennzeichnungspflicht für vier weitere Warengruppen
- Zweite Stufe für andere Tabakwaren ab 1. April 2021
- Verbrauchsteuer-Banderole soll in DataMatrix-Code integriert werden
Die im Rahmen der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) vereinbarte schrittweise Einführung der digitalen Kennzeichnung für verschiedene Warengruppen nimmt in Kasachstan Gestalt an. Innerhalb der EAWU – Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan, Russland – besteht aktuell noch kein einheitliches System zur digitalen Warenkennzeichnung. Perspektivisch, voraussichtlich bis etwa 2025, ist dessen umfassende Einführung aber geplant.
Vorreiter sind in Kasachstan Pelzwaren, die bei ihrem Vertrieb über den Groß- und Einzelhandel in Kasachstan bereits seit März 2019 obligatorisch mit DataMatrix-Codes gekennzeichnet sein müssen. Unterdessen kamen Tabakerzeugnisse hinzu. Für sie startete Anfang Oktober 2020 die erste Stufe der verpflichtenden Kennzeichnung.
Regierung plant Kennzeichnungspflicht für vier weitere Warengruppen
Mitte November 2020 wurde ein grober Zeitrahmen bekannt, wann in Kasachstan die digitale Kennzeichnung für welche Waren verpflichtend werden soll. Betroffen sind Regierungsangaben zufolge zunächst vier weitere Warengruppen, für die zum Jahreswechsel 2020/2021 jeweils Pilotprojekte im Gange waren.
Start der Kennzeichnungspflicht für verschiedene Warengruppen
Warengruppe | Beginn der Testphase | Kennzeichnungspflicht |
---|---|---|
Pelzwaren | – | Seit März 2019 |
Tabakerzeugnisse | – | |
.1. Stufe: Tabak enthaltende Zigaretten (Zolltarifnummer der EAWU 2402 20 900 0) | – | Seit 1. Oktober 2020 |
.2. Stufe: Sonstige Tabakwaren (Zolltarifnummern 2403 99 90 09, 2402 20 10 00, 2402 90 00 00, 2402 10 00 00, 2403 11 00 00, 2403 19 10 00) sowie Liquids für E-Zigaretten (Zolltarifnummer 3824 99 920 9) | – | Voraussichtlich 1. April 2021 |
Spirituosen | Mitte 2019 | Voraussichtlich 1. April 2021 |
Schuhwaren | Ende Juli 2019 | Voraussichtlich 1. Juli 2021 |
Arzneimittel | Anfang September 2019 | Voraussichtlich frühestens Anfang 2022 |
Molkereiprodukte | Anfang Oktober 2020 | Voraussichtlich 1. Januar 2022 |
Anfang September 2019 startete ein Probelauf mit Arzneimitteln, für die frühestens Anfang 2022 mit dem Übergang zur verpflichtenden Kennzeichnung mit DataMatrix-Codes zu rechnen sein wird. Dem Vernehmen nach hat die relativ lange Vorbereitungszeit damit zu tun, dass das Aufkommen an Waren in dieser Gruppe vergleichsweise hoch ausfällt, viele Akteure in diesem Marktsegment aktiv sind und daher der Aufwand beträchtlich ist, um ein möglichst reibungsloses Funktionieren garantieren zu können.
Zweite Stufe für andere Tabakwaren ab 1. April 2021
Was Tabakerzeugnisse angeht, so erfasst die seit 1. Oktober 2020 geltende Kennzeichnungspflicht zunächst nur Tabak enthaltende Zigaretten. In einer zweiten Stufe müssen in der Tabakbranche tätige einheimische Produzenten, Importeure sowie Groß- und Einzelhändler dafür sorgen, dass auch fast alle sonstigen Tabakwaren mit den entsprechenden Stickern ausgestattet sind.
Für den Abverkauf von ungekennzeichneten Warenbeständen, die aus Zeiten vor dem jeweiligen Termin des Inkrafttretens der Kennzeichnungspflicht stammen, gilt eine Frist von jeweils einem Jahr.
Die Einführung einer digitalen Kennzeichnung wird eine möglichst lückenlose Rückverfolgbarkeit auf allen Vertriebsstufen ermöglichen. Damit soll nicht nur das Verbrauchervertrauen gestärkt, sondern auch der Graumarkt eingedämmt werden. Die Marktforschungsfirma Nielsen beziffert den Umsatz bei unversteuerten Zigaretten in Kasachstan für 2019 auf circa 10 Milliarden Tenge (T; rund 23 Millionen Euro; Jahresdurchschnittskurs 2019: 1 Euro = 428,51 T). Der kasachische Steuerdienst, die bei der digitalen Kennzeichnung federführende Behörde, geht davon aus, dass der Graumarkt für Zigaretten dank der digitalen Kennzeichnung um 60 bis 70 Prozent schrumpfen wird.
Verbrauchsteuer-Banderole soll in DataMatrix-Code integriert werden
Wie der Steuerdienst mitteilte, wird auf den Verpackungen für Tabakwaren das digitale Kennzeichen zur Nachverfolgung parallel zu der Verbrauchsteuer-Banderole anzubringen sein. Mittelfristig ist jedoch geplant, letztere, und somit den Nachweis über die abgeführte Verbrauchsteuer, in den digitalen DataMatrix-Code zu integrieren.
Den Preis für einen digitalen Sticker zur Kennzeichnung von Tabakwaren hat die Regierung per Verordnung auf 2,68 T (ohne Mehrwertsteuer) festgelegt. Unabhängig davon gelten im kasachischen Einzelhandel seit 1. Oktober 2020 neue Mindestabgabepreise für ausgewählte Tabakwaren. Im Zeitraum bis 31. Dezember 2020 darf der Preis für eine Packung Filterzigaretten und Zigaretten ohne Filter nicht weniger als 470 T (0,92 Euro) betragen. In der Folgezeit wird der Mindestverkaufspreis alle sechs Monate schrittweise angehoben. Zum Ende der aktuellen Betrachtungsperiode wird der Preis pro Schachtel bei 600 T (1,17 Euro) liegen.
Der digitalen Kennzeichnungspflicht in Kasachstan war ein Pilotprojekt vorgeschaltet, das zwischen Anfang Oktober 2018 und Ende März 2019 lief. Daran beteiligten sich zwei Hersteller, drei Importeure und zwei Großhändler. Während der Laufzeit des Pilotprojektes wurden etwa 58 Millionen Zigarettenpackungen digital gekennzeichnet. Die Testphase wurde zudem dafür genutzt, eine Anwendung für Smartphones zu entwickeln, die als Alternative zum Einsatz von 2D-Scannern dienen soll. Mithilfe der kostenlosen App NaqtySauda.Kassa sollen vor allem die vielen kleinen Händler, für die sich das Anschaffen eines teuren 2D-Scanners nicht lohnt, den Umlauf gekennzeichneter Zigaretten problemlos nachverfolgen können.
Quelle: Germany Trade & Invest