Kirgisistan: Digitale Kennzeichnungspflicht erneut verschoben
Bonn (GTAI) – In Kirgisistan verzögert sich die digitale Kennzeichnung von Waren. Für Tabakwaren und für alkoholische Getränke wird sie nun erst ab 1. April 2021 verpflichtend.
Von Jan Triebel | Bischkek
- Startschuss wegen Coronakrise verschoben
- Pilotprojekt läuft im Gegenzug länger
- Abverkauf ungekennzeichneter Altbestände bis Herbst 2021 möglich
- Für die Kennzeichnung verantwortliche Behörden
- Persönlicher Bereich des Steuerportals dient als Schnittstelle
Kirgisistan folgt dem internationalen Trend zur digitalen Kennzeichnung von Waren mit DataMatrix-Codes. Die kleine Gebirgsrepublik in Zentralasien setzt dabei in erster Linie Vereinbarungen im Rahmen der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) um. Innerhalb der Wirtschaftsunion – Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan, Russland – besteht aktuell noch kein einheitliches System zur digitalen Warenkennzeichnung. Perspektivisch ist dessen Einführung aber geplant.
Die Einführung einer digitalen Kennzeichnung wird eine möglichst lückenlose Rückverfolgbarkeit auf allen Vertriebsstufen ermöglichen. Damit soll nicht nur das Verbrauchervertrauen gestärkt, sondern auch der Graumarkt eingedämmt werden.
Startschuss wegen Coronakrise verschoben
Eigentlich sollte die digitale Kennzeichnung für erste Warengruppen am 1. Juli 2020 verpflichtend werden. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der Start aber wiederholt aufgeschoben. Aus Regierungskreisen hieß es, dass alle Mittel für die Bekämpfung der Pandemie einzusetzen sind. Daher soll den Unternehmen während der Coronakrise die Beschäftigung mit weniger prioritären Themen zunächst erspart bleiben.
Die bisher letzte Änderung am Fahrplan zur Einführung der digitalen Kennzeichnung hat die kirgisische Regierung am 2. Oktober beschlossen. Per Verordnung wurde für verschiedene Genussmittel, speziell Tabakwaren und ein breites Spektrum alkoholischer Getränke, als neuer Termin der 1. April 2021 festgelegt. Konkret soll ab diesem Datum die digitale Kennzeichnungspflicht für Zigarren, Zigarillos und Zigaretten der Zolltarifnummer (HS-Code/Warennummer) 2402 sowie für Weine (2204 bis 2206) und für Spirituosen (2208) greifen.
Was den Termin angeht, sind allerdings auch weitere Verzögerungen möglich. Es bleibt vor allem abzuwarten, wie die schwere innenpolitische Krise bewältigt wird, die seit den annullierten Parlamentswahlen vom 4. Oktober 2020 das Land lähmt.
Pilotprojekt läuft im Gegenzug länger
Die kirgisische Regierung verlängerte zudem Anfang Oktober 2020 die Laufzeit eines Pilotprojektes zur digitalen Kennzeichnung ausgewählter Warengruppen bis 31. März 2021. Der Testlauf war am 1. Januar 2020 gestartet geworden und hätte laut dem entsprechenden Regelwerk am 30. Juni 2020 auslaufen sollen. Zwischenzeitlich war der Testlauf für die freiwillig daran teilnehmenden Akteure – Hersteller, Importeure sowie Groß- und Einzelhändler – bereits bis Herbst 2020 verlängert worden.
Das Pilotprojekt umfasst auch Schuhe der Warennummern 6401 bis 6405. Über die Einführung der verpflichtenden Kennzeichnung von Schuhen soll dem Vernehmen nach zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.
Abverkauf ungekennzeichneter Altbestände bis Herbst 2021 möglich
Mit der verzögerten Einführung der verpflichtenden Digitalkennzeichnung werden sich auch die Fristen verändern, bis zu deren Ablauf Altbestände mit ungekennzeichneten Waren verkauft werden dürfen. Neuer Termin für die genannten Tabakwaren, Weine und Spirituosen ist der 30. September 2021.
Bereits zu einem früheren Zeitpunkt war zudem die Liste der betroffenen alkoholischen Getränke angepasst worden. Wären laut der ursprünglichen Verordnung vom Herbst 2019 ausnahmslos alle Weine und Spirituosen von der Pflicht zur digitalen Kennzeichnung erfasst worden, bleibt anderer Traubenmost der Warennummer 2204 30 zukünftig davon ausgenommen.
Überblick zu den kennzeichnungspflichtigen Warengruppen
Warengruppe | Zolltarifnummer (HS-Code oder Warennummer) | Startdatum für die Kennzeichnung | Stichtag für Abverkauf ungekennzeichneter Altbestände |
---|---|---|---|
Zigarren, Zigarillos, Zigaretten | 2402 | 1. April 2021 | 30. September 2021 |
Weine | 2204 (außer 2204 30), 2205, 2206 | 1. April 2021 | 30. September 2021 |
Spirituosen | 2208 | 1. April 2021 | 30. September 2021 |
Schuhe | 6401, 6402, 6403, 6404, 6405 | Pilotprojekt endet am 31. März 2021; Über die Einführung der Kennzeichnungspflicht für Schuhe soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. |
Für die Kennzeichnung verantwortliche Behörden
Verantwortlich für die digitale Warenkennzeichnung sind in Kirgisistan aufseiten des Staates der Steuerdienst und der Zolldienst, die beide direkt der kirgisischen Regierung unterstellt sind. Für die Erfassung aller Daten ist der staatliche Anbieter von Telekommunikations- und IT-Diensten Alfa Telekom zuständig. Das Unternehmen, das als führender Mobilfunkanbieter besser unter der Marke MegaCom bekannt ist, fungiert zudem als technischer Dienstleister für alle Aspekte der digitalen Kennzeichnung.
Persönlicher Bereich des Steuerportals dient als Schnittstelle
Die DataMatrix-Codes, die von den Unternehmen für die digitale Kennzeichnung ihrer Waren benötigt werden, sind über das speziell für diesen Zweck eingerichtete automatisierte Informationssystem AIS „Markirowka towarow“ (Warenkennzeichnung) erhältlich. Juristische Personen (Unternehmen), die in Kirgisistan als steuerpflichtig registriert sind, erhalten den Zugang dazu über ihren persönlichen Bereich im Portal des kirgisischen Steuerdienstes. Auf diesem Weg lassen sich auch ungenutzte Codes virtuell zurückgeben und ungültig machen.
Quelle: Germany Trade & Invest