Kirgisistan verschiebt digitale Kennzeichnungspflicht
Bischkek (GTAI) – In Kirgisistan rückt die digitale Kennzeichnung von Waren näher. Statt bereits im Sommer 2020 wird sie für Tabakwaren und für alkoholische Getränke nun ab Herbst 2020 verpflichtend.
Von Jan Triebel | Bischkek
- Startschuss wegen Coronakrise verschoben
- Pilotprojekt läuft im Gegenzug länger
- Ungekennzeichnete Altbestände noch bis Frühjahr 2021 veräußerbar
- Für die Kennzeichnung verantwortliche Behörden
- Persönlicher Bereich des Steuerportals dient als Schnittstelle
Kirgisistan folgt dem internationalen Trend zur digitalen Kennzeichnung von Waren mit DataMatrix-Codes. Die kleine Gebirgsrepublik in Zentralasien setzt dabei in erster Linie Vereinbarungen im Rahmen der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) um. Innerhalb der Wirtschaftsunion – Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan, Russland – besteht aktuell noch kein einheitliches System zur digitalen Warenkennzeichnung. Perspektivisch ist dessen Einführung aber geplant.
Startschuss wegen Coronakrise verschoben
Eigentlich sollte die digitale Kennzeichnung für erste Warengruppen am 1. Juli 2020 verpflichtend werden. Aufgrund der Corona-Pandemie musste der Start aber um mehrere Monate nach hinten verschoben werden. Aus Regierungskreisen hieß es, dass alle Mittel für die Bekämpfung der Pandemie einzusetzen sind. Daher soll den Unternehmen während der Coronakrise die Beschäftigung mit weniger wichtigen Themen vorübergehend erspart bleiben. Auch die Regierung selbst scheint das Thema zuletzt nicht unbedingt als Priorität auf dem Schirm gehabt zu haben: Die entsprechende Änderungsverordnung wurde erst am 17. Juli 2020 verabschiedet, aber immerhin rückwirkend zum 1. Juli 2020 in Kraft gesetzt.
Betroffen ist die Warengruppe Genussmittel, speziell Tabakwaren und ein breites Spektrum alkoholischer Getränke. So greift die Kennzeichnungspflicht für Zigarren, Zigarillos und Zigaretten der Zolltarifnummer (HS-Code) 2402 nun ab 1. Oktober 2020, für Weine der Warennummern 2204 bis 2206 und für Spirituosen der Warennummer 2208 ab 1. November 2020.
Die Einführung einer digitalen Kennzeichnung für diese beiden Warengruppen wird eine möglichst lückenlose Rückverfolgbarkeit auf allen Vertriebsstufen ermöglichen. Damit soll nicht nur das Verbrauchervertrauen gestärkt, sondern auch der Graumarkt eingedämmt werden.
Pilotprojekt läuft im Gegenzug länger
Die kirgisische Regierung hat Mitte Juli 2020 zudem die Laufzeit eines Pilotprojektes zur digitalen Kennzeichnung ausgewählter Warengruppen bis 31. Oktober 2020 verlängert. Am 1. Januar 2020 gestartet, hätte es laut dem entsprechenden Regelwerk am 30. Juni 2020 auslaufen sollen. Für die freiwillig daran teilnehmenden Akteure, zu denen Hersteller, Importeure sowie Groß- und Einzelhändler zählen, endet der Testlauf bei Tabakwaren nun am 30. September 2020, bei Weinen und Spirituosen am 31. Oktober 2020.
Darüber hinaus erfasst das Pilotprojekt Schuhe der Warennummern 6401 bis 6405, für die es am 30. September 2020 enden wird. Über die Einführung der verpflichtenden Kennzeichnung von Schuhen soll dem Vernehmen nach zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.
Ungekennzeichnete Altbestände noch bis Frühjahr 2021 veräußerbar
Die aktuelle Regierungsverordnung schreibt zudem die Fristen neu fest, bis zu deren Ablauf Altbestände mit ungekennzeichneten Waren verkauft werden dürfen: Bei den genannten Tabakwaren gilt der 1. April 2021 als neuer Stichtag, bei Weinen und Spirituosen der 1. Mai 2021.
Leicht angepasst wurde zudem die Liste der alkoholischen Getränke. Wären laut der ursprünglichen Verordnung vom Herbst 2019 ausnahmslos alle Weine und Spirituosen von der Pflicht zur digitalen Kennzeichnung erfasst worden, bleiben Schaumweine der Warennummer 2204 10 und anderer Traubenmost der Warennummer 2204 30 zukünftig davon ausgenommen.
Nicht auf der neuen Liste taucht zudem Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozenten oder mehr (unvergällt) sowie Ethylalkohol und Branntwein mit beliebigem Alkoholgehalt (vergällt) der Warennummer 2207 auf.
Übersicht der kennzeichnungspflichtigen Warengruppen
Warengruppe | Zolltarif-nummer (HS-Code) | Startdatum für dieKennzeichnung | Übergangsfristen für Abverkauf ungekennzeichneter Altbestände |
---|---|---|---|
Zigarren, Zigarillos, Zigaretten | 2402 | 1. Oktober 2020 | 1. April 2021 |
Weine | 2204,2205, 2206 | 1. November 2020 | 1. Mai 2021 |
Spirituosen | 2208 | 1. November 2020 | 1. Mai 2021 |
Schuhe | 6401, 6402,6403, 6404, 6405 | Pilotprojekt endet am 30. September 2020; Über die Einführung der Kennzeichnungspflicht für Schuhe soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. | __ |
Quelle: Regierungsverordnung Nr. 388 vom 17. Juli 2020 (Änderungsverordnung)
Für die Kennzeichnung verantwortliche Behörden
Verantwortlich für die digitale Warenkennzeichnung sind in Kirgisistan auf Seiten des Staates der Steuerdienst und der Zolldienst, die beide direkt der kirgisischen Regierung unterstellt sind. Für die Erfassung aller Daten ist der staatliche Anbieter von Telekommunikations- und IT-Diensten Alfa Telekom zuständig. Das Unternehmen, das als führender Mobilfunkanbieter besser unter der Marke MegaCom bekannt ist, fungiert zudem als technischer Dienstleister für alle Aspekte der digitalen Kennzeichnung.
Persönlicher Bereich des Steuerportals dient als Schnittstelle
Die DataMatrix-Codes, die von den Unternehmen für die digitale Kennzeichnung ihrer Waren benötigt werden, sind über das speziell für diesen Zweck eingerichtete automatisierte Informationssystem AIS „Markirowka towarow“ (Warenkennzeichnung) erhältlich. Juristische Personen (Unternehmen), die in Kirgisistan als steuerpflichtig registriert sind, erhalten den Zugang dazu über ihren persönlichen Bereich im Portal des kirgisischen Steuerdienstes. Auf diesem Weg lassen sich auch ungenutzte Codes virtuell zurückgeben und ungültig machen.
Tipp: Weitere Informationen zur digitalen Kennzeichnung von Waren in Mitgliedsländern der Eurasischen Wirtschaftsunion finden Sie auf den Internetseiten: https://www.gtai.de/gtai-de/trade (Suchwort: Kennzeichnung) und http://eawu.news/aussenhandel/kennzeichnung-von-waren/
Quelle: Germany Trade & Invest