Neue Regeln zur Kennzeichnung von Wasser
Bonn (GTAI) - Die Übergangsfrist der Technischen Verordnung „Über die Sicherheit von abgepacktem Trinkwasser, einschließlich natürlichem Mineralwasser“ wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
Mit Inkrafttreten der neuen Technischen Verordnung im Januar 2019 wurde eine neue Klassifizierung eingeführt. Die Anforderungen für abgepacktes Trinkwasser wurden in mehrere Kategorien eingeteilt, die sich je nach Qualität des Wassers unterscheiden. Maßgeblich ist die Quelle und die Methode der Wasseraufbereitung: Trinkwasser wird in natürliches Mineralwasser, künstlich mineralisiertes Trinkwasser, Trinkwasser für Babynahrung sowie verarbeitetes, gemischtes und natürliches Trinkwasser unterteilt.
Nach den neuen Kennzeichnungsregeln muss der Name des Wassers, seine Herkunft und seine Behandlungsmethode auf den Flaschen angegeben werden. Einen Verweis auf geografische Angaben ohne Begründung im Namen des Wassers zu verwenden, ist nicht mehr möglich.
Das Wort „behandeltes Wasser“ sollte auf der Vorderseite des Etiketts stehen und die Schriftgröße sollte mindestens 3 Millimeter betragen.
Auf den Flaschen mit natürlichem Mineralwasser muss die Nummer des Brunnens, der Name des Feldes und die Quelle angegeben werden.
Bei der Kennzeichnung von natürlichem Trinkwasser muss der Name des Ortes (Fluss oder See), aus dem das Wasser entnommen wurde, sowie das Datum der Entnahme angegeben werden. Flaschen mit aufbereitetem Trinkwasser müssen Informationen über die Verarbeitungs- und die Desinfektionsmethode des Quellwassers enthalten.
Auch die Regeln für die Wasseraufbereitung haben sich geändert: Die Verwendung von Chlorpräparaten für Trinkwasser ist ab sofort verboten. Für Babynahrung darf nur noch natürliches Trinkwasser verwendet werden.
Ziel der neuen Regeln ist eine bessere Kontrolle über die Qualität des Trinkwasser.
Quelle: Germany Trade & Invest