Russland ändert Regeln zur Kennzeichnung von Schuhen und Parfüm
Bonn (GTAI) - Die russische Regierung präzisiert ihre Regeln zur digitalen Kennzeichnungspflicht für Schuhe und Parfüm.
Mit den neuen Beschluss Nr. 1973-r vom 28. Juli 2020 werden Schuhe, welche von Kunsthandwerkern hergestellt wurden, von der Liste der kennzeichnungspflichtigen Schuhe gestrichen.
Darüber hinaus wurden Tester bzw. Produkte in Parfümerien für den internen Gebrauch ebenfalls von der Liste der kennzeichnungspflichtigen Produkte ausgenommen.
Die Entscheidung wurde nach den ersten Ergebnissen der Dokumentationen zur Rückverfolgbarkeit von Waren getroffen.
Alle anderen Anforderung zur digitalen Kennzeichnungspflicht von Schuhen und Parfüms bleiben bestehen.
Die schrittweise Einführung des digitalen Kennzeichnungssystems in Russland begann 2016 und soll bis 2024 für alle Warengruppen abgeschlossen sein. Ein eindeutiger digitaler Code soll es jedem Kunden ermöglichen, sicherzustellen, dass es sich um legal produzierte Qualitätsware handelt. Außerdem wird so die Verfolgung des gesamten Warenwegs sichergestellt.
Sie finden bei uns auch weitere Details zur digitalen Kennzeichnung in Russland.
K.A.
Quelle: Germany Trade & Invest