Russland vereinfacht System zur Kennzeichnung von Arzneimitteln
Bonn (GTAI) – Angesichts der aktuell steigenden Nachfrage nach Arzneimitteln und der epidemiologischen Situation vereinfachte die russische Regierung das Kennzeichnungsverfahren.
Mit dem am 2. November 2020 unterzeichneten Beschluss wird das Regierungsdekret Nr. 1556 vom 14. Dezember 2018 geändert. Das vereinfachte Verfahren soll so lange gelten, bis alle Wirtschaftsteilnehmer der Pharmabranche alle notwendigen Vorbereitungen für die Kennzeichnung von Arzneimitteln getroffen haben.
Folgendes ändert sich im Verfahren:
- Apotheken und medizinische Einrichtungen müssen nicht mehr auf die Bestätigung des elektronischen Systems über eine erfolgreiche Registrierung warten, sondern können unmittelbar nach Benachrichtigung des Systems Arzneimittel verkaufen.
- Bis zum 1. Juli 2021 sind Wirtschaftsteilnehmer nicht mehr verpflichtet, von den Lieferanten auf die Bestätigung der Arzneimittelakzeptanz zu warten und können diese unabhängig davon in den Verkehr bringen
- Bis zum 1. Juli 2021 müssen die Importeure bei der Einfuhr von Arzneimitteln nach Russland nicht mehr auf Registrierungsbescheinigung der Arzneimittel warten, um die Einfuhr zu bestätigen.
Diese Informationen werden automatisiert vom elektronischen System bestätigt, indem der Produktcode und die Teilnehmerdaten überprüft werden.
Bis zum 1. Februar 2021 gibt es schließlich eine Vereinfachung bezüglich des Verkaufes von Arzneimitteln: Zwar müssen Hersteller weiterhin alle Informationen über ihr Arzneimittel in das elektronische System eingeben, um einen digitalen Code generieren zu können. Sie müssen aber nur noch 15 Minuten auf eine erfolgreiche Bestätigung des Systems warten. Kommt diese Statusmeldung nicht, können sie dennoch weiter verfahren.
Die Änderungen gelten für alle Arzneimittel mit Ausnahme von Arzneimitteln aus kostenintensiven Nosologien der Kategorie 12.
K.A.
Quelle: Germany Trade & Invest