Hauptseite Außenhandel Technische Normen und Standards Eurasische Wirtschaftsunion führt Energielabel für Elektrogeräte ein

Eurasische Wirtschaftsunion führt Energielabel für Elektrogeräte ein

Neues technisches Reglement setzt Standards für Energieeffizienz / Von Dominik Vorhölter

Bonn (GTAI) - Die neuen Regeln gelten ab September 2021 für Elektrogeräte und -technik im industriellen und privaten Gebrauch. Ab März 2021 wird es ein Energielabel geben.

Die Eurasische Wirtschaftskommission hat ein neues technisches Reglement „Über die Anforderungen an die Energieeffizienz energieverbrauchender Geräte“ (TR EWAU 48/2017) genehmigt. Es legt Mindestanforderungen zum Stromverbrauch von elektrischen und elektronischen Geräten fest. Ziel ist, die Energieeffizienz zu kontrollieren. Das neue technische Reglement tritt nicht vor dem 1. September 2021 in Kraft.

Die Elektrogeräte sollen mit einem Energielabel gekennzeichnet werden, dass zum 1. März 2021 erstellt wird. Grundlage dafür werden einheitliche Energieklassen in den Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) sein. Diese erarbeitet die Eurasische Wirtschaftskommission für jedes der betroffenen Geräte. Bislang existieren in Russland, Kasachstan, Belarus, Kirgisistan und Armenien eigene nationale Normen und Standards.

Bis das neue technische Reglement in Kraft tritt, gelten die Normen und Anforderungen an den Energieverbrauch von Elektrogräten aus bereits bestehenden technischen Reglements der EAWU oder noch gültigen nationalen Standards.

Geräte mit Energieeffizienzanforderungen (Übersicht)

Kategorie/Bezeichnung des Geräts Form der EAC-Kennzeichnung
Energiemaschinenbau
- Elektromotoren EAC-Deklaration
- Umwälzpumpen EAC-Deklaration
-Wasserpumpen EAC-Deklaration
-Ventilatoren EAC-Deklaration
Elektrische Energietechnik EAC-Deklaration
-Stromerzeugungsaggregat EAC-Deklaration
Haushaltselektrik EAC-Deklaration
- Kühlschränke EAC-Deklaration
-Staubsauger EAC-Deklaration
- Lampen EAC-Zertifizierung
- - Leuchtstofflampen EAC-Zertifizierung
- - Deckenstrahler und Spots EAC-Deklaration
Unterhaltungselektronik EAC-Deklaration
- Fernsehgeräte EAC-Deklaration
- PC und Zubehör, Projektoren EAC-Zertifizierung

Quelle: Eurasische Wirtschaftskommission

Der Unterschied zwischen einem EAC-Zertifikat und einer EAC-Deklaration besteht im Verfahren. Bei einer EAC-Zertifizierung müssen Warenmuster zur Prüfung vorliegen. Dagegen werden bei einer EAC-Deklaration bereits ausgestellte Zertifikate - beispielsweise aus dem Ausland - anerkannt.

Die Geräte werden nach einem einheitlichen Verfahren zertifiziert und mit dem EAC-Zeichen versehen. Es gilt als technischer Reisepass und bescheinigt, dass die Produkte dem technischen Reglement entsprechen.

Das EAC-Zertifikat gilt für seriell gefertigte Produkte für eine Dauer von fünf Jahren. Die Zertifizierung kann der Hersteller selbst, aber auch ein Händler oder Handelsvertreter beantragen. Wichtig ist, dass sie einem Unternehmen angehören, das in einem der EAWU-Mitgliedsstaaten aktiv ist, heißt es im technischen Reglement.

Quelle: Germany Trade & Invest