EAWU strebt einheitliche Zertifizierung an
Bonn (GTAI) - Aktuell wird ein gemeinsames Konformitätsbewertungsverfahren erarbeitet, damit in der EAWU einheitliche technische Regulierungen gelten können. / Von Karin Appel
Bei dem Konformitätsbewertungsverfahren der EAWU handelt es sich um ein supranationales Verfahren, das für alle Mitgliedstaaten gilt. Für bestimmte Erzeugnisse, die in einer einheitlichen Liste geregelt sind, beispielsweise Spielzeug, Möbel und Kosmetikerzeugnisse, werden nach und nach technische Reglements (TR) verabschiedet, die die Konformitätsanforderungen regeln. Sie sehen entweder dezidiert eine Zertifizierung oder aber eine Konformitätsdeklaration (= Konformitätserklärung) vor. Ohne das TR-Zertifikat kann die zertifizierungspflichtige Ware nicht verzollt werden.
Eine ausführliche Liste aller in Kraft befindlicher technischer Reglements bei der Eurasischen Wirtschaftskommission eingesehen werden.
Außerdem müssen betroffene Erzeugnisse mit dem einheitlichen Konformitätszeichen EAC (Eurasische Konformität bzw. EurAsian Conformity) markiert sein. Das Zeichen gilt für frei verkehrsfähige Erzeugnisse. Das bedeutet, dass ein Hersteller oder Lieferant, der seine Waren mit diesem Zeichen ausstattet, damit bestätigt, dass sein Produkt allen notwendigen Konformitätsverfahren in einem der Mitgliedsstaaten der Zollunion unterzogen wurde und dass seine Waren allen in den Staaten der Zollunion vorgeschriebenen technischen Anforderungen entsprechen.
Die technischen Reglements werden in jedem Branchenbereich erarbeitet und sind als Verordnungen zu verstehen, die Anforderungen an die Eigenschaften zertifizierungspflichtiger Produkte festlegen. So beinhalten sie eine Zusammensetzung von minimal notwendigen Anforderungen zur Erfüllung von Brandsicherheit, industrieller Sicherheit, chemischer Sicherheit, elektrischer Sicherheit, Strahlungssicherheit, biologischer Sicherheit, mechanischer Sicherheit, thermischer Sicherheit, atomarer und radiologischer Sicherheit und der EMV -Sicherheit für Geräte und Anlagen. Die Gültigkeit eines TR- Zertifikats beträgt ein bis fünf Jahre.
Daneben gibt es eine einheitliche Liste der Waren, für die noch keine technischen Reglements erlassen wurden, die aber dennoch einer verpflichtenden Konformitätsbewertung der EAWU unterliegen.
Alles, was bislang nicht durch technische Reglements geregelt ist und nicht in der Liste der verpflichtenden Konformitätsbewertung auftaucht, kann dem nationalen Konformitätsbewertungsverfahren unterliegen. Dieses besteht aus technischen Reglements auf nationaler Ebene und aus Normen (GOST). Die nationalen technischen Reglements Russlands sind Gesetzesakte, die die Anwendung bestimmter Normen und Standards verpflichtend vorschreiben. Die verpflichtende Zertifizierung bestätigt somit, dass das Erzeugnis alle Anforderungen erfüllt.
Daneben besteht aber auch eine Liste der Erzeugnisse, die einer Pflichtzertifizierung unterliegen, solange für diese Erzeugnisse kein technisches Reglement erlassen wurde. Erzeugnisse sind daher nicht konformitätsfrei, wenn es kein nationales oder unionales technisches Reglement gibt. Vielmehr müssen daneben auch noch die Listen der zertifizierungspflichtigen Produkte konsultiert werden. Sowohl die Pflichtzertifizierung nach nationalen technischen Reglements als auch nach den GOST-Normen haben bei positiver Zertifizierung zur Folge, dass der Hersteller oder Importeur ein Konformitätszeichen anbringen muss. Dieses unterscheidet sich von dem Konformitätszeichen, das die EAWU vorgibt.
Der Konformitätsnachweis kann nur durch die von der Föderalen Agentur für technische Regulierung und Metrologie akkreditierten Zertifizierungsstellen ausgestellt werden. Europäische Zertifikate wie zum Beispiel das CE-Qualitätszertifikat werden in Russland nicht anerkannt, es kann jedoch zur Konformitätsprüfung mit der russischen Norm herangezogen werden.
Sowohl das TR-Zertifikat als auch das GOST-Zertifikat werden jeweils an der Importzollstelle vorgelegt.
In bestimmten Fällen unterliegen Waren keiner Pflichtkonformität, wenn sie zum Beispiel in gebrauchtem Zustand, vorübergehend, für diplomatische und konsularische Zwecke, als Muster und Werbematerial für die Durchführung von Messen, Veranstaltungen und Werbeaktionen oder für private Zwecke eingeführt werden. Für den Export der gebrauchten Anlagen und Maschinen wird ein Nachweis des Restnutzwertes benötigt.
Quelle: Germany Trade & Invest