Abschaffung der obligatorischen Konformitätserklärung für Arzneimittel
Bonn (GTAI) - Für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln ist es ab dem 29. November 2019 nicht mehr erforderlich, im Rahmen von Zollverfahren einen Konformitätsnachweis vorzulegen.
Der Föderale Zolldienst Russlands verkündete am 22. November 2019, dass das entsprechende Gesetz Nr. 184-FZ „über die technische Regulierung“ im Bereich des Arzneimittelverkehrs zukünftig nicht mehr angewandt werden solle.
Arzneimittel werden damit auch von der einheitlichen Liste der zertifizierungspflichtigen Produkte und der einheitlichen Liste der Produkte ausgeschlossen, deren Bestätigung in Form einer Konformitätserklärung erfolgt, die durch Beschluss der Regierung vom Nr. 982 genehmigt wurde.
Dies gilt auch für Arzneimittel aus der Veterinärmedizin. (KAP)
Quelle: Germany Trade & Invest