EAWU-Länder planen Senkung der Zollfreigrenze für E-Commerce
Bonn (GTAI) - Die Mitgliedsländer der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) planen, die Freigrenze für zollfreie Einkäufe in ausländischen Onlineshops auf 20 Euro bis zum Jahr 2024 zu senken. / Von Edda Wolf
Der Vorschlag der Russischen Föderation sieht vor, die Zollfreigrenze für Postsendungen mit Waren für den persönlichen Bedarf, die in ausländischen Onlineshops gekauft wurden, bis 2024 von derzeit 200 Euro schrittweise auf 20 Euro zu senken. Künftig soll auch für Einkäufe bis zu einem Wert von 20 Euro eine Gebühr von 1 Euro fällig werden.
Die Pläne zur Reduzierung des Zolls sehen wie folgt aus:
- Bis 30. Juni 2022 gilt die derzeitige Zollfreigrenze von 200 Euro und 31 kg. Einkäufe über 200 Euro Wert oder mit mehr als 31 kg Gewicht unterliegen einem Zollsatz von 15 Prozent des Preises, mindestens jedoch 2 Euro pro 1 kg Gewicht;
- Vom 1. Juli bis 31. Dezember 2022 wird der Grenzwert von 200 Euro auf 100 Euro gesenkt. Die Gewichtsgrenze bleibt gleich bei 31 kg;
- Ab 1. Januar 2023 wird der Grenzwert auf 50 Euro gesenkt;
- Ab 1. Januar 2024 wird die Zollfreigrenze auf 20 Euro gesenkt. Auch für Einkäufe bis zu einem Wert von 20 Euro und 31 kg Gewicht soll dann eine Zollgebühr von 1 Euro eingeführt werden.
Aktuelle Zollfreigrenze liegt bei 200 Euro - für wertvollere Warensendungen fallen 15 Prozent Zoll an
Die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) hatte bereits im Dezember 2017 beschlossen, die Duty-free-Schwelle schrittweise zu senken. Zum 1. Januar 2020 wurde die Zollfreigrenze für Käufe in ausländischen Onlineshops zunächst von 500 Euro auf 200 Euro reduziert. Die Gewichtsgrenze blieb bei 31 kg. Wenn die Menge oder das Gewicht der Einkäufe die angegebenen Parameter überschreitet, wird an der Grenze eine Zollgebühr erhoben. Deren Höhe beträgt 15 Prozent der Preisdifferenz zwischen der Zollfreigrenze und dem Warenpreis oder 2 Euro für jedes Kilogramm über der Gewichtsgrenze.
Angenommen, es wurden zwei Presonus R65 V2 Monitore in Deutschland gekauft: Der Preis für ein Paar beträgt 502 Euro. Das sind 302 Euro mehr als der Zollfrei-Grenzwert. Für diese 302 Euro muss Zoll bezahlt werden, der 15 Prozent dieses Betrags beträgt, also 45 Euro.
Künftige Regulierung des E-Commerce wird erörtert
Der Vorschlag zur weiteren Senkung der Zollfreigrenze soll von den Ministerpräsidenten der EAWU-Länder und den Mitgliedern der Eurasischen Wirtschaftskommission bei einer Sitzung des Eurasischen Zwischenstaatlichen Rates am 18. und 19. November 2021 in Eriwan (Armenien) diskutiert werden. Dort werden „eine Reihe von Fragen im Zusammenhang mit der Regulierung des elektronischen Geschäftsverkehrs erörtert“. Dies bestätigte der Direktor der Abteilung für Zolltarife und nichttarifäre Regulierung der EAWU, Vahagn Ghazaryan, der russischen Nachrichtenagentur TASS.
„Zunächst sprechen wir über einen Aktionsplan zur Schaffung günstiger Bedingungen für die Entwicklung des gegenseitigen und ausländischen E-Commerce. Darüber hinaus im Kontext der Entwicklung des E-Commerce in der EAWU und der Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen für inländische und ausländische Unternehmen in diesem Wirtschaftssektor, die Frage der zollfreien Einfuhr von E-Commerce-Waren“, sagte Ghazaryan gegenüber TASS.
Russland: Über 90 Prozent der Einkäufe in ausländischen Onlineshops sind unter 20 Euro wert
Im Jahr 2020 wurden 224,2 Millionen Postsendungen im Gesamtwert von 1,45 Milliarden Euro aus dem Ausland nach Russland versandt. Dabei hatten 96,2 Prozent der Sendungen einen Wert von höchstens 20 Euro und 87 Prozent einen Wert von weniger als 15 Euro, sagte die Leiterin des Zentrums für Branchenökonomie des Forschungsinstituts für Finanzen des russischen Finanzministeriums (NIFI), Inna Rykova, gegenüber TASS.
Alexei Popov, leitender Forscher am Zentrum für Steuerpolitik des Forschungsinstituts für Physik und Technologie, sagte gegenüber TASS, dass eine starke Senkung der Zollschwellen das Volumen des grenzüberschreitenden Internethandels in Russland beeinträchtigen könnte. Gleichzeitig dürfte das Aufkommen neuer Handelsformate (einschließlich Marktplätze) den Markt jedoch so beeinflussen, dass er sich noch stärker in Richtung Onlinehandel verlagert. Dies ist der einzige Vertriebskanal in abgelegenen Regionen Russlands, sofern die Lieferlogistik entwickelt ist.
Popov fügt hinzu, dass bei einem hohen Automatisierungsgrad der Prozesse der Verkäufer den Großteil der Informationen über ein zollpflichtiges Paket bereitstellt. Deshalb werde der Verbraucher - trotz Senkung der Zollfreigrenze - wenig Änderungen oder zusätzliche Belastungen spüren.
Quelle: Germany Trade & Invest