EAWU schafft Zollanmeldung für ausgewählte Waren ab
Bonn (GTAI) - Die Aufhebung der obligatorischen Zollanmeldung betrifft Waren, die in den Produktgruppen 27 und 29 der EAWU-Warennomenklatur eingestuft sind.
Nachdem Russland die Zollanmeldung seit dem 7. Mai 2020 für Produktgruppen, zu denen Kohle, Torf, Alkohole, Ester, Aldehyde, Säuren, Provitamine, Vitamine, Hormone und andere Waren gehören, für den Warenverkehr mit Belarus aufgehoben hat, folgt dieser Beschluss nun für die gesamte Zollunion.
Der Minister für Binnenmärkte, Informationsverarbeitung, Informations- und Kommunikationstechnologien, Gegham Vardanyan, kündigte die Aufhebung der obligatorischen Zollanmeldung für Waren bei der letzten Vorstandssitzung der Eurasischen Wirtschaftskommission an.
Grundlage dafür ist der Artikel 25 des Vertrags über die EAWU vom 29. Mai 2014. Eine Ausnahme gilt nur für die derzeit gebildeten Öl-, Gas- und Strommärkte. Dieser Vertrag hat das übergeordnete Ziel, Handelshemmnisse zu beseitigen und den gegenseitigen Handel zu steigern.
K.A.
Quelle: Germany Trade & Invest