Hauptseite Außenhandel Zoll Eurasische Wirtschaftsunion: Neue Regeln für den Bargeldverkehr

Eurasische Wirtschaftsunion: Neue Regeln für den Bargeldverkehr

Bonn (GTAI) - Ab dem 4. Februar 2020 muss beim Überschreiten der EAWU-Zollgrenze Bargeld im Wert von über 100.000 US-Dollar gesondert deklariert werden.

Ab dem 4. Februar 2020 müssen natürliche Personen Geldbeträge von über 100.000 US-Dollar (US$) gesondert deklarieren, wenn sie die Zollgrenze der EAWU überschreiten möchten. Die Regelung gilt auch für Schecks, Wechsel und nicht registrierte Wertpapiere, die gegen Bargeld eingelöst werden können. Zusätzlich sind Unterlagen vorzulegen, aus denen die Herkunft des Geldes hervorgeht.

Geeignete Unterlagen hierfür können Dokumente einer Bank sein oder andere Dokumente, die den Abschluss von finanziellen Transaktionen bestätigen (z.B. Erbschaft, Spende, Schenkung). Können entsprechende Dokumente nicht vorgelegt werden, wird die Ein- oder Ausfuhr von Bargeld über die Zollgrenze der EAWU verboten.

Beim Transport von Beträgen von 10.000 bis 100.000 US$ ist es nach wie vor ausreichend, die Zollanmeldung für Passagiere auszufüllen, die Form ändert sich jedoch. Nach wie vor besteht sie aus dem Haupt- und dem Zusatzblatt, es wurden zusätzlich neue Spalten hinzugefügt.

Hintergrund der neuen Regeln ist das Ziel, Geldwäsche zu bekämpfen. Nach Angaben der Zollverwaltung haben im vergangenen Jahr allein auf den Ural-Flughäfen Passagiere mehr als 22 Millionen US$ deklariert, rund 600 Personen haben nach den Regeln Bargeld bewegt. Weitere 213 versuchten, gegen diese Regeln zu verstoßen, woraufhin strafrechtliche Konsequenzen folgten.

Die Bestimmungen im Wortlaut können Sie auf der Internetpräsenz der Eurasischen Wirtschaftsunion nachlesen.

Quelle: Germany Trade & Invest