Eurasische Wirtschaftsunion will Energiemarkt liberalisieren
Zuerst wird ein gemeinsamer Strommarkt eingerichtet / Von Dominik Vorhölter
Bonn (GTAI) – Eine bessere Versorgung, größere Preistransparenz und mehr Wettbewerb: Die Eurasische Wirtschaftsunion schafft eine zentrale Börse für den Energiehandel.
Marktbedingte Preise und einheitliche Regeln: In Russland, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan und Armenien soll 2025 ein gemeinsamer Energiemarkt starten. Ziel ist, die Wertschöpfungskette in der Energieversorgung zu entflechten. Die großen staatlichen Energieunternehmen wie Gazprom, Kazmunaigaz, Belenergo und Rosseti sollen innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) mehr Konkurrenz bekommen. Die Mitgliedstaaten einigten sich darauf, ab 1. Juli 2019 zuerst mit der Einrichtung eines gemeinsamen Strommarktes zu beginnen. Es folgen 2024 der Erdölmarkt und 2025 der Gasmarkt.
Dafür wird der Zugang zu den Dienstleistungen der natürlichen Monopole – Betreiber der Stromnetze, Pipelines, Umschlagterminals, Häfen – erleichtert. Energieunternehmen sollen ohne Diskriminierung die Transportsysteme ihrer Konkurrenten benutzen dürfen.

Zentrale Börse stimuliert Wettbewerb am Energiemarkt
Ein weiteres Ziel ist, den Energiemarkt über zentrale Börsen zu organisieren. Gas wird zunehmend auf der russischen Handelsplattform Spimex (St. Petersburg International Mercantile Exchange) verkauft. Die Spimex gilt als Vorbild für einen zentralen Handelsplatz. Der elektronische Börsenhandel macht Großhandelspreise transparent. Besonders kleine Länder wie Armenien und Kirgisistan bekommen so die Möglichkeit, sich am Energiemarkt zu beteiligen. Künftig könnte es zur Gründung von supranationalen Handelsunternehmen für Strom, Erdöl und Gas kommen.
Exporte von Erdgas, Erdöl und -produkten innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion im Jahr 2018 (in 1.000 US$)
Russland | Kasachstan | Kirgisistan | Belarus | Armenien | |
---|---|---|---|---|---|
Erdöl und Gaskondensat | 6.796.762 | 26.145 | k. A. | k. A. | k. A. |
Erdölprodukte | 3.036.793 | 212.6780 | 6.322 | 74.764 | 2.8 |
Gas und Flüssiggas | 3.767.859 | 249.057 | k. A. | 20.208 | k. A. |
Quelle: Eurasische Wirtschaftskommission
Neue Behörde wacht über Wettbewerbsregeln des Energiemarktes
Über den gemeinsamen Energiemarkt wird eine supranationale Behörde wachen. Sie soll nach dem Vorbild der europäischen Agentur für die Zusammenarbeit mit den Energieregulierungsbehörden (ACER) aufgestellt werden. Grundlage für die Arbeit der Behörde soll ein Register bilden, in dem alle Marktteilnehmer verzeichnet sind. Die Entwicklung des Wettbewerbs wird davon abhängen, wie streng diese Behörde die Regeln zum diskriminierungsfreien Zugang zu den Energietransportsystemen umsetzen wird.
Eurasische Wirtschaftsunion schafft gemeinsamen Strommarkt
Am weitesten fortgeschritten ist die Arbeit am gemeinsamen Strommarkt der Eurasischen Wirtschaftsunion. Dieser soll spätestens am 1. Januar 2025 eingeführt werden. Die Präsidenten von Russland, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan und Armeniens Premierminister einigten sich am 29. Mai 2019 auf einen gesetzlichen Rahmen für den gemeinsamen Strommarkt. Sie unterzeichneten einen internationalen Vertrag als Zusatzprotokoll zum Gründungsvertrag der EAWU von 2014. Die Eurasische Wirtschaftskommission (EWK) hatte den Vertrag am 30. April 2019 in Jerewan beschlossen.
Der Vertrag legt den Rechtsrahmen für die Schaffung, Funktionsweise und Entwicklung des Marktes fest. Es werden die Stellen genannt, die für die Verwaltung und Gewährleistung des Funktionierens des Marktes zuständig sind. Auch die Marktteilnehmer und Infrastrukturorganisationen sowie die Möglichkeiten zum Stromhandel werden beschrieben.
Nun müssen die Regeln für das Funktionieren des gemeinsamen Strommarktes fertig ausgearbeitet werden, sagte Emil Kaykiev, Minister für Energie und Infrastruktur der EAWU. Dies sind vier Dokumente, die den Stromhandel, den Stromtransit durch die Unionsländer, die Aufteilung der Kapazitäten von grenzüberschreitenden Stromleitungen und den Informationsaustausch auf dem Markt regeln werden. Die EWK beabsichtigt, den Plan zur Annahme aller notwendigen Dokumente für die Genehmigung der EAWU-Staatsoberhäupter in diesem Jahr vorzulegen.
Außerdem müssen die Mitgliedsländer ihre nationalen Gesetze sowie Normen und Standards, etwa zu Produkten und Laufzeiten von Verträgen, anpassen. Konkret geht es um neue Verordnungen über den Betrieb und die Nutzung von Stromnetzen, die zwischenstaatliche Stromübertragung und über Durchleitungskapazitäten für private Stromanbieter.
Die Mitglieder des Beratenden Ausschusses für Elektrizitätswirtschaft der EWK halten es für erforderlich, den gemeinsamen Strommarkt spätestens am 1. Januar 2024 in einem Simulationsmodus einzuführen, um das Funktionieren des Marktes zu testen und das digitale Handelssystem zu optimieren.
Darüber hinaus erörterten die Ausschussmitglieder Möglichkeiten zur Umsetzung der Initiative des kirgisischen Präsidenten, Sooronbay Jeenbekov, eine Agentur für die Regulierung des gemeinsamen Strommarktes zu schaffen. Der Unterausschuss für die Errichtung des gemeinsamen Strommarktes der EAWU wurde beauftragt, die Angelegenheit zu prüfen.
Private Stromanbieter dürfen bald den Markt erobern
Der gemeinsame Strommarkt werde die Preisbildung am Markt transparent gestalten und den Wettbewerb fördern, versprach der Vorsitzende der Eurasischen Wirtschaftskommission, Tigran Sarkisjan. Er wird es Unternehmen ermöglichen, den Energieversorger frei zu wählen.
Neu ist auch, dass mittelfristig private Stromanbieter am gemeinsamen Strommarkt teilnehmen dürfen – neben staatlichen Unternehmen wie Rosseti, Inter RAO (Russland), Kegos (Kasachstan) und Belenergo (Belarus). Allerdings gibt es eine Barriere: Bevor eine andere Firma auf den Markt darf, müssen die nationalen Wettbewerbsbehörden dem Markteintritt zustimmen. Diese Barriere gilt so lange, bis die Mitgliedstaaten sich über die Regulierung des gemeinsamen Gasmarktes einig sind. Der Strommarkt kann also nicht vor 2024 vollständig liberalisiert werden. Diesen Kompromiss hatten die Mitgliedstaaten ausgehandelt.
Hintergrund: Die staatlichen Unternehmen, die den Markt als so genannte vertikal integrierte Unternehmen beherrschen, befürchten Marktanteile an Konkurrenten zu verlieren. Das gilt besonders für die russischen Energieunternehmen. Die vertikal integrierten Unternehmen produzieren, übertragen und vertreiben Strom (oft aus Gas) und können somit Stromtarife unabhängig vom Marktpreis festlegen.
Armenien kann noch nicht am Strommarkt teilnehmen
Einen gleichberechtigten Zugang zum Strommarkt zu schaffen, setzt voraus, dass alle Länder an ein Netz angeschlossen sind. Dabei ist Armenien außen vor. Diese Lücke werde erst in zwei bis drei Jahren geschlossen sein, sagte Armeniens Vizepremierminister Tigran Avinyan gegenüber dem Portal „Ritm Evrazia“. Das Land ist seit 2002 – ebenso wie Turkmenistan – mit dem iranischen Übertragungsnetz verbunden. Derzeit baut Armenien mit Iran und Georgien eine gemeinsame Hochspannungsleitung.

Bislang verkaufen nur Russland, Kasachstan und Kirgisistan Strom auf dem Binnenmarkt der EAWU. Sie sind Mitglieder des elektrischen Verbundsystems Russlands IPS/UPS. Dieses verbindet Russlands Stromnetze mit den Netzen von Aserbaidschan, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan, Georgien, der Republik Moldau und der Mongolei.
Gemeinsamer Gasmarkt birgt Konfliktpotenzial
Der Gasmarkt ist ein wichtiger Bestandteil des gemeinsamen Energiemarktes. Er umfasst die Förderung, Speicherung, den Handel und Transport von Erdgas innerhalb der EAWU. Seine Regulierung birgt Konfliktpotenzial – und das nicht nur, weil Russland seine Vormachtstellung als größter Gasexporteur der EAWU nicht verlieren möchte. Zwischen Belarus und Russland kam es bisher regelmäßig zu Streitigkeiten über den Gaspreis. Belarus bezieht günstiges Erdöl und Gas aus Russland und Kasachstan. Davon hängt auch zu etwa 95 Prozent die Stromproduktion des Landes ab.
Erdölmarkt bietet Chancen für kleine Mitgliedsstaaten
Der Ölmarkt bietet kleineren Ländern wie Kirgisistan und Armenien eine bessere Möglichkeit, sich am Handel mit Erdöl und -produkten zu beteiligen. Während der gemeinsame Gasmarkt Exporte in Drittländer ausschließt, zielt das Programm des gemeinsamen Erdölmarktes darauf ab, den Transithandel und den Export in Drittländer zu regulieren.
Quelle: Germany Trade & Invest