Hauptseite Branchen Energie Umweltschäden: Neue Haftungsregeln für die russische Erdölbranche

Umweltschäden: Neue Haftungsregeln für die russische Erdölbranche

Bonn – (GTAI) Eine Gesetzesnovelle verpflichtet Erdölunternehmen in Russland zur Schaffung von Umweltschutzrückstellungen und eines Vorbeuge- und Beseitigungsplans für Ölunfälle.

Plan für Folgenbeseitigung bei Ölunfällen

von Mit dem Änderungsgesetz Nr. 207-FZ vom 13. Juli 2020 wurde Art. 46 des Föderalen Gesetzes „Über den Umweltschutz“ vom 10. Januar 2002 novelliert. Demnach müssen in Russland tätige Erdölunternehmen bis zum 1. Januar 2024 einen Plan zur Vorbeugung und Beseitigung von Folgen von möglichen Ölunfällen erarbeiten und verabschieden. Ein solcher Plan muss vom Föderalen Dienst für Aufsicht im Bereich der Umweltnutzung (Rosprirodnadzor) und vom Katastrophenschutzministerium genehmigt werden.

Adressaten der neuen Regeln

Betroffen sind Unternehmen, die in den Bereichen Exploration, Erkundung, Förderung, Verarbeitung, Transport, Lagerung und Vertrieb von Kohlenwasserstoffen tätig sind. Die behördliche Genehmigung von Vorbeuge- und Beseitigungsplänen muss innerhalb von zwanzig Werktagen ausgestellt werden. Sofern die Behörden Mängel des Vorbeuge- und Beseitigungsplänen rügen, muss dieser nach erfolgter Nachbesserung neu vorgelegt werden. Wenn die Behörden innerhalb von zwanzig Werktagen keine Genehmigung ausstellen und keine Mitteilung über Mängel des Planes erteilen, gilt der Plan als genehmigt. Der Plan zur Vorbeugung und Beseitigung von Folgen von möglichen Ölunfällen muss im Rahmen von praktischen Übungen getestet werden.

Meldepflicht für Erdölunternehmen

Erdölunternehmen müssen Unfälle den zuständigen Behörden melden und die Beseitigung der Folgen auf eigene Kosten übernehmen.

Rückstellungen für Schadensersatzzahlungen

Nach neuer Rechtslage sind Erdölunternehmen ferner verpflichtet, finanzielle Rückstellungen für Schadensersatzzahlungen im Falle von möglichen Ölunfällen zu bilden. Diese müssen eine ausreichende Höhe haben, um mögliche Schäden für die Umwelt, das Leben und die Gesundheit von Menschen, das Vermögen von natürlichen und juristischen Personen infolge von Ölkatastrophen ersetzen zu können. Es kann sich um eine Bankgarantie, eine Versicherung, einen Reservefonds oder ein Garantieschreiben eines öffentlichen Betreibers handeln.

Auslöser für diese Gesetzesänderung war die Ölpest Ende Mai 2020 in der Region Norilsk, bei der ein Schaden für die Umwelt in Höhe von rund 148 Milliarden Rubel (etwa 1,8 Milliarden Euro) entstanden ist. Es wird davon ausgegangen, dass für die Wiederherstellung der Umwelt in der Region fünf bis zehn Jahre notwendig sein werden.

Zukünftig auch Haftung bei Stilllegung von Anlagen

Die Regierung bereitet einen weiteren Gesetzentwurf vor, der die Haftung für Umweltschäden für juristische Personen und ihre Gesellschafter bei Stilllegung von Anlagen und Insolvenz des Betreibers verschärft.

Quelle: Germany Trade & Invest