EAWU will Roaming-Gebühren bis 2025 abschaffen
Der neue einheitliche Kommunikationstarif innerhalb der Union soll für einen Monat gültig sein / Von Edda Wolf
Bonn (GTAI) – Bis 2025 sollen die Roaming-Gebühren innerhalb der Mitgliedsländer der Eurasischen Wirtschaftsunion abgeschafft werden. Dies teilte der Minister für Kartellrecht, Arman Shakkaliev, am 5. Februar 2021 auf dem „Digital Forum 2021“ der EAWU mit.
Die Eurasische Wirtschaftskommission (EWK) hat einen Plan für die Abschaffung der Roaming-Gebühren für Mobilfunknutzer im Hoheitsgebiet der EAWU-Mitgliedsländer entwickelt. Shakkaliev zufolge beinhaltet dieser Aktionsplan die Lösung der Fragen der gesetzlichen Regulierung sowie der technologischen und wirtschaftlichen Probleme. Der Plan soll auf einer Vorstandssitzung der EWK im April 2021 genehmigt werden.
Mobil telefonieren ohne Zusatzkosten innerhalb der Union
Nach dem Start des einheitlichen Tarifs ab 2025 können Bürger in anderen EAWU-Ländern ohne Zusatzkosten mobil telefonieren und im Internet surfen. Wenn sie in eines der Unionsländer reisen, können sie ihren nationalen Tarif nutzen und bezahlen für die mobile Kommunikation und Internetnutzung den gleichen Preis wie zu Hause.
Bei der Nutzung des Einheitstarifs in der Eurasischen Wirtschaftsunion soll es jedoch gewisse Einschränkungen geben. Der Heimtarif im Rahmen des Gastzugangs wird für einen Aufenthalt in einem EAEU-Mitgliedstaat für einen Monat, höchstens jedoch 100-150 Tage gültig sein. Außerhalb dieses Zeitraums muss der Teilnehmer die Dienste des Gastlandnetzes nutzen. Die Maßnahme sei notwendig, um Betrugssituationen in den Grenzgebieten zu verhindern, stellte Shakkaliev fest. Wenn ein Bürger für eine längere Zeit in einem anderen EAWU-Land lebt, muss er eine lokale SIM-Karte kaufen.
Zeitplan für Abschaffung der Roaming-Gebühren
Der folgende Zeitplan für die schrittweise Senkung der Roaming-Gebühren wurde der EWK zur Genehmigung vorgelegt:
- ab dem 1. Juli 2021 – nicht mehr als 90 Prozent der Zahlung für eine solche Dienstleistung in der Heimatregion;
- ab dem 1. Januar 2022 – nicht mehr als 70 Prozent;
- ab dem 1. Januar 2023 – nicht mehr als 40 Prozent;
- ab dem 1. Januar 2024 – nicht mehr als 20 Prozent;
- vom 1. Januar 2025 – 0 Prozent.
Kommunikationsfreiheit gewährleistet Bewegungsfreiheit
Shakkaliev betonte, dass die Bewegungsfreiheit eines der Hauptziele der Union sei und die Kommunikationsfreiheit eine Schlüsselbedingung dafür. Für Geschäftsleute und Arbeitsmigranten sei es wichtig, ständig in Kontakt zu bleiben, und Roaming-Gebühren schränken die Kommunikation erheblich ein.
Die Einnahmeverluste der Mobilfunkanbieter würden voraussichtlich durch die steigende Zahl der getätigten Anrufe ausgeglichen. Zumindest deute die Erfahrung der Europäischen Union, wo ein einheitlicher Tarif gilt, darauf hin, dass es bei den Betreibern keine Gewinneinbußen gegeben hat.
Quelle: Germany Trade & Invest