Rentenabkommen stärkt gemeinsamen Arbeitsmarkt der EAWU
Die Idee der eurasischen Rente wurde fünf Jahre lang diskutiert. Seit 12. Januar 2021 ist das Gesetz nun in Kraft. / Von Viktor Ebel
Bonn (GTAI) - Die Eurasische Wirtschaftsunion trat 2015 mit dem Versprechen an, einen gemeinsamen Arbeitsmarkt auf den Weg zu bringen. Davon soll nicht nur die Wirtschaft profitieren, sondern auch die zahlreichen Arbeitskräfte aus Zentralasien und dem Kaukasus, die in Russland ihr Geld verdienen.
Arbeitszeit im Ausland wird angerechnet
Viele Arbeitsmigranten stehen vor dem Problem, nicht genügend Beitragsjahre in ihrem Heimatland angesammelt zu haben. Die Folge ist ein verminderter Rentenanspruch. Das soll sich laut der Direktorin der Abteilung für Arbeitsmigration und Sozialschutz der Eurasischen Wirtschaftskommission, Paiza Suyumbaeva, nun ändern.
Gemäß Absatz 7 der zwischenstaatlichen Vereinbarung werden Arbeitszeiten in Mitgliedsländern der EAWU künftig bei der Berechnung der Rente berücksichtigt. Arbeitete ein Einwohner Kirgisistans beispielsweise 25 Jahre in seiner Heimat und fünf Jahre in Russland, dann beträgt seine angerechnete Arbeitszeit 30 Jahre laut der neuen EAWU-Regelung.
Kommunikation zwischen Rentenversicherungen wird digitalisiert
In der Vereinbarung werden auch die Reihenfolge und das Verfahren zur Übertragung von Rentenansprüchen von einem Mitgliedsland an das andere geregelt. Für den Zeitraum vor und nach dem Inkrafttreten des Abkommens gelten Übergangsregeln.
Bis die praktische Umsetzung der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedsländer und der Eurasischen Wirtschaftskommission innerhalb des integrierten Informationssystems der EAWU geregelt ist, wird auf die Dokumentation in Papierform zurückgegriffen. Sobald der elektronische Datenaustausch zwischen den staatlichen Rentenversicherungen eingerichtet werden konnte, wird das Verfahren zur Berechnung und Anerkennung der länderübergreifenden Rentenansprüche digitalisiert.
Mobilität wird erleichtert
Die neuen Regelungen kommen zu einem günstigen Zeitpunkt. Aufgrund von Einreisebeschränkungen, ausgedünnten Flugverbindungen und der unvorhersehbaren weiteren Entwicklung sind viele infolge der Corona-Pandemie entlassene Arbeiter nach Zentralasien zurückgereist und können nun nicht nach Russland zur Arbeit zurückkehren.
Eine Verbesserung der rentenrechtlichen Rahmenbedingungen könnte die Arbeitsaufnahme in Russland wieder attraktiver machen. Die jüngsten Bemühungen zur Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte für die Bauwirtschaft durch höchste russische Regierungskreise signalisieren eine hohe Nachfrage. Auch für die Herkunftsländer der Arbeiter steht viel auf dem Spiel, da die Rücküberweisungen der Arbeitsmigranten einen wesentlichen Anteil der Einkommen der daheim gebliebenen Familien und somit der Inlandsnachfrage ausmachen.
(Unter Verwendung von Recherchen von Edda Wolf)
Quelle: Germany Trade & Invest